Miet(haus)verwaltung:

Vermietung 

  • Im Einvernehmen mit dem Auftraggeber (Vermieter) ermitteln wir marktgerechte Mietpreise unter Berücksichtigung der jeweils gültigen gesetzlichen Bestimmungen (Mietrechtsgesetz, ABGB)
  • Interessenten finden und Auswahl seriöser Mieter (Bonitätsprüfung)
  • Entwurf, Ausarbeitung und Verlängerung von Mietverträgen
  • Einhebung der Kaution und Evidenzhaltung der Fristen bei Bankgarantien
  • Aktualisierung von Mietzins und Kaution durch Berechnung der Wertsicherung

Finanz- und Vermögensverwaltung/Gebäudemanagement 

  • Führung transparenter Buchhaltung
  • Bei Miethäusern: Führung eines eigenen Anderkontos für das jeweilige Objekt
  • Kaufmännische Rechnungsprüfung sowie termingerechte Anweisungen unter Berücksichtigung der für Sie vereinbarten Sonderkonditionen
  • Jährliche Hauseigentümerabrechnung (bei mehreren Eigentümern: je Eigentümer im Verhältnis der Eigentumsanteile).
  • Jährliche Betriebskostenabrechnung (ggf. samt Heizkostenabrechnung) über die Liegenschaftseinnahmen und –ausgaben des Verwaltungszeitraumes als Gesamtabrechnung und Einzelabrechnungen je Bestandnehmer.
  • Erstellung der Vorschreibung/Aufstellung der zu erwartenden Kosten je Kalenderjahr und Aufteilung an den Mieter (gemäß den derzeit geltenden gesetzlichen Bestimmungen).
    Termingerechte Meldung der Umsatzsteuervoranmeldung und Abfuhr des errechneten Umsatzsteuerzahlungsbetrages bzw. Anforderung eines allfälligen Überschusses aus der Umsatzsteuerverrechnung an das zuständige Finanzamt.
  • Überwachung der pünktlichen monatlichen Bezahlung der vorgeschriebenen A-Conto-Beträge durch die Mieter sowie Mahnung bei nicht fristgerechter Bezahlung oder ausständiger Beträge, in weiterer Folge Eintreibung seitens eines Rechtsanwaltes bis zur Klage und gerichtlichen Eintreibung sowie gegebenenfalls Durchsetzung der Räumungsklage.
  • Bei Vorhandensein einer zentralen Heizanlage: Jährliche Veranlassung der Ablesung der Wärmezähler sowie Meldung der Gesamtheizkosten an das jeweilige beauftragte Serviceunternehmen sowie Einbuchen der von diesem Unternehmen errechneten Einzelkosten in die Jahresabrechnung des jeweiligen Bestandnehmers (Mieters).
  • Eigennutzungs- und Leerstandsverwaltung
  • Abschluss und Kündigung von Versicherungs-, Wartungs- und Dienstleistungsverträgen
  • Kontrolle der Hausbetreuung
  • Vertretung des Eigentümers gegenüber Mietern, Vertragspartnern, sowie bei Behörden und Gerichten – ggf.unter Hinbeiziehung eines geeigneten Vertreters (Rechtsanwalt, Steuerberater)
  • Obsorge für die Einhaltung der Hausordnung